
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der TRAIN-A-DOG Hundeschule, insbesondere für Gruppen- und Einzeltrainings, Kurse, Trainingskarten, Abonnements, Workshops und sonstige vereinbarte Dienstleistungen.
Mit der Anmeldung zu einer Dienstleistung erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer sonstigen Dienstleistung kann schriftlich, per E-Mail, persönlich oder über ein von TRAIN-A-DOG bereitgestelltes Anmeldeformular erfolgen.
Mit der Annahme der Anmeldung durch TRAIN-A-DOG kommt ein verbindlicher Vertrag über die ausgewählte Dienstleistung zustande.
Bei Verwendung des Anmeldeformulars bestätigt die Kundin bzw. der Kunde mit ihrer/seiner Unterschrift insbesondere die verbindliche Anmeldung sowie die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB.
Eine Anmeldung zu einem Kurs stellt grundsätzlich die Buchung des gesamten angebotenen Kurses dar und nicht die Buchung einzelner Trainingseinheiten, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde.
3. Strukturierte Kurse
Gruppenkurse und andere ausdrücklich als „strukturierte Kurse“ bezeichnete Angebote bestehen aus einem inhaltlich aufeinander aufbauenden bzw. festgelegten Trainingsprogramm mit einer bestimmten Anzahl von Trainingseinheiten.
Der Kursplatz wird für die gesamte vereinbarte Kurslaufzeit reserviert.
Die einzelnen Trainingseinheiten sind Bestandteil des Gesamtangebots. Die Nichtteilnahme an einzelnen Terminen führt daher grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Kurspreises.
Versäumte Trainingseinheiten können grundsätzlich nicht nachgeholt und nicht auf Einzelstunden oder andere Kurse angerechnet werden.
Soweit für einen bestimmten Kurs abweichende Regelungen gelten, werden diese in der jeweiligen Kursbeschreibung oder einem ergänzenden Informationsblatt angegeben. Solche kursbezogenen Regelungen gehen den allgemeinen Regelungen dieser Ziffer vor, soweit sie ausdrücklich auf den jeweiligen Kurs bezogen sind.
4. Trainingskarten und Abonnements
Für Trainingskarten und Abonnements gelten die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, Leistungen und Laufzeiten.
Welpengruppe:
Die Trainingskarte für die Welpengruppe hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem vereinbarten Beginn.
5er-Abo Einzeltraining:
Das 5er-Abo für Einzeltraining hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem vereinbarten Beginn.
10er-Abo Einzeltraining:
Das 10er-Abo für Einzeltraining hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem vereinbarten Beginn.
Die jeweiligen Trainingseinheiten müssen innerhalb der genannten Gültigkeitsdauer in Anspruch genommen werden. Nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer in Anspruch genommene Einheiten verfallen nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nicht aufgebrauchte Stunden können grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragen, ausgezahlt oder auf andere Trainingsangebote angerechnet werden.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit TRAIN-A-DOG möglich. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
Bei Krankheit oder anderen außergewöhnlichen Umständen kann TRAIN-A-DOG im Einzelfall eine abweichende Regelung treffen. Eine solche Einzelfallentscheidung erfolgt aus Kulanz und begründet keinen Anspruch für zukünftige Fälle.
5. Kursbeginn und nachträglicher Einstieg
Ein nachträglicher Einstieg in einen bereits begonnenen Kurs ist nur nach vorheriger Zustimmung von TRAIN-A-DOG möglich.
Auch bei einem nachträglichen Einstieg erfolgt die Anmeldung grundsätzlich für den noch angebotenen bzw. vereinbarten Kursumfang und nicht automatisch für einzelne Trainingseinheiten.
Der konkrete Kurspreis bzw. die für den Einstieg geltende Vergütung wird der Kundin bzw. dem Kunden bei der Anmeldung mitgeteilt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung vereinbarten Preise.
Die Kosten für die vereinbarte Dienstleistung sind grundsätzlich im Voraus bzw. spätestens bis zum Beginn der Dienstleistung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder in anderer geeigneter Form.
Eine von TRAIN-A-DOG auf der Rechnung eingeräumte Zahlungsfrist stellt lediglich eine Zahlungsfrist für die bereits geschuldete Vergütung dar und ändert nichts am Umfang der gebuchten Dienstleistung.
7. Stornierung und Rücktritt
Eine Stornierung einer gebuchten einzelnen Dienstleistung muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei einer späteren Absage kann TRAIN-A-DOG die vereinbarte Vergütung für den betreffenden Termin berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine berechtigten Gründe entgegenstehen.
Für strukturierte Kurse gelten zusätzlich die besonderen Regelungen gemäß Ziffer 3.
Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung oder zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben ebenfalls unberührt.
8. Vorzeitige Beendigung eines Kurses durch die Kundin / den Kunden
Die vorzeitige Beendigung der Teilnahme an einem gebuchten strukturierten Kurs aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen einer Änderung der persönlichen Lebensumstände, einer Veränderung der familiären Situation, einer Abgabe des Hundes oder einer nachträglich geänderten Trainingsentscheidung, führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer anteiligen Rückerstattung.
Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
TRAIN-A-DOG kann in begründeten Einzelfällen aus Kulanz eine individuelle Lösung anbieten. Ein solcher Kulanzfall begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Fälle.
9. Fehlzeiten
Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, an den vereinbarten Trainingsterminen teilzunehmen.
Bei Fernbleiben von einzelnen Trainingseinheiten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung, sofern für den jeweiligen Kurs nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei strukturierten Kursen bleiben die Regelungen gemäß Ziffer 3 maßgeblich.
10. Erkrankung des Hundes
Die Teilnahme mit einem erkrankten oder ansteckenden Hund ist nicht gestattet.
Bei einem kranken Hund ist TRAIN-A-DOG unverzüglich zu informieren.
Je nach Art des Angebots kann die Kundin bzw. der Kunde nach vorheriger Absprache ohne Hund am Training teilnehmen.
TRAIN-A-DOG kann zum Schutz anderer Hunde und Personen die Teilnahme eines Hundes vorübergehend ausschließen, wenn der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht.
11. Gesundheit, Impfungen und Hundehaftpflichtversicherung
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter versichert, dass der teilnehmende Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten bzw. entsprechenden Erregern ist.
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter verpflichtet sich, TRAIN-A-DOG über relevante Erkrankungen sowie über die Einnahme von Medikamenten zu informieren, soweit diese für die Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung bestehen.
Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Ebenso ist auf Verlangen ein aktueller Impfschutz nachzuweisen.
12. Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen können nach Maßgabe der jeweiligen Kursbedingungen vom aktiven Training mit Hund ausgeschlossen sein.
Soweit TRAIN-A-DOG dies für den jeweiligen Kurs ermöglicht, kann die Halterin bzw. der Halter nach vorheriger Absprache ohne Hund am Training teilnehmen.
13. Verantwortung der Hundehalterin / des Hundehalters
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter bleibt während der gesamten Dauer der Leistung für den eigenen Hund verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für die Kontrolle und Sicherung des Hundes sowie für die Beachtung der Anweisungen der Trainerin bzw. des Trainers.
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch sie/ihn oder den eigenen Hund verursacht werden.
14. Haftung von TRAIN-A-DOG
Die Teilnahme am Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
TRAIN-A-DOG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.
Für sonstige Schäden haftet TRAIN-A-DOG nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit eine Haftung nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Begleitpersonen nehmen grundsätzlich auf eigene Verantwortung am Aufenthalt auf dem Trainingsgelände teil. Für von ihnen verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15. Absage oder Verschiebung durch TRAIN-A-DOG
TRAIN-A-DOG kann Trainingseinheiten oder Kurse aus wichtigen Gründen, insbesondere aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen, Krankheit der Trainerin/des Trainers oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände, absagen oder verschieben.
Bereits bezahlte und nicht erbrachte Leistungen werden grundsätzlich nach Möglichkeit zu einem Ersatztermin durchgeführt.
Ist eine Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich oder nicht zumutbar, wird eine entsprechende individuelle Lösung getroffen.
16. Keine Erfolgsgarantie
TRAIN-A-DOG kann keine Garantie für einen bestimmten Trainingserfolg übernehmen.
Der Trainingserfolg hängt unter anderem vom Hund, seinem individuellen Verhalten, seiner Vorgeschichte, der Trainingshäufigkeit und der konsequenten Umsetzung der Trainingsinhalte durch die Hundehalterin bzw. den Hundehalter ab.
TRAIN-A-DOG kann fachliche Einschätzungen und Prognosen abgeben, übernimmt jedoch keine Erfolgsgarantie.
17. Trainingsunterlagen und Urheberrecht
Von TRAIN-A-DOG zur Verfügung gestellte Arbeitsblätter, Handouts, Trainingsunterlagen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TRAIN-A-DOG nicht gestattet.
18. Foto- und Videoaufnahmen
TRAIN-A-DOG kann im Rahmen des Trainings Foto- oder Videoaufnahmen erstellen.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen die Kundin bzw. der Kunde identifizierbar abgebildet ist, erfolgt nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Eine Verweigerung oder ein Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Training.
19. Datenschutz
TRAIN-A-DOG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, werden zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von TRAIN-A-DOG zu entnehmen.
20. Verhalten auf dem Trainingsgelände
Den Anweisungen der Trainerin bzw. des Trainers ist Folge zu leisten.
Die Hunde sind so zu führen und zu sichern, dass weder andere Personen noch andere Hunde gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, die jeweils mitgeteilten Regeln des Trainingsgeländes einzuhalten.
Bei erheblichem oder wiederholtem Fehlverhalten kann TRAIN-A-DOG die Teilnahme an einer Trainingseinheit oder einem Training zum Schutz anderer Teilnehmer und Hunde untersagen.
Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.
Die Nutzung der WhatsApp-Gruppe ersetzt keine sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Die jeweils geltenden Datenschutzinformationen bleiben unberührt.
Mit der Anmeldung zu einem Angebot, für das eine solche WhatsApp-Gruppe vorgesehen ist, erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden, für die genannten organisatorischen Zwecke in die entsprechende WhatsApp-Gruppe aufgenommen zu werden.
Bei der Welpengruppe werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die WhatsApp-Gruppe gebeten, jeweils mitzuteilen, ob sie am jeweiligen Training teilnehmen („Ich komme“) oder nicht teilnehmen („Ich komme nicht“). Die Rückmeldungen dienen insbesondere der Planung des Einsatzes der Trainerinnen. Ab einer Gruppengröße von sechs teilnehmenden Welpen werden zwei Trainerinnen eingesetzt.
Die WhatsApp-Gruppe dient ausschließlich der organisatorischen Kommunikation im Zusammenhang mit dem jeweiligen Training. Dazu gehören insbesondere die Bekanntgabe des jeweiligen Trainingsthemas, organisatorische Hinweise sowie eine kurze Abfrage der geplanten Teilnahme.
Bei Angeboten, bei denen die organisatorische Planung der Teilnehmerzahl und des Trainerpersonals erforderlich ist, kann TRAIN-A-DOG eine WhatsApp-Gruppe für die teilnehmenden Hundehalterinnen und Hundehalter einrichten.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Die gesetzlichen Rechte der Kundin bzw. des Kunden bleiben unberührt.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
22. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen werden.
Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Bedingungen, soweit nicht eine spätere Änderung gesetzlich zulässig vereinbart wurde.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der gesetzliche Gerichtsstand bleibt unberührt.
Stand: August 2026